Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen
1 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist die in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH, als Bereiberin des MOVE ON MOVE One Fitness I Ernährung I Regenerations Studios in der Wiener Strasse 15, 2483 Ebreichsdorf (nachstehend nur mehr Studio genannt)
1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Studio aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Einrichtungen im Studio zu nutzen. Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH behält sich vor, den Studio an Feiertagen geschlossen zu halten.
1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
1.4 Kann das Mitglied die vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen, die weder das Mitglied noch E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH zu vertreten haben und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt), nicht im Studio in Anspruch nehmen, behält sich die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH während dieses Zeitraums vor, die vereinbarten Leistungen ausschließlich online oder als digitale Leistungen zu erbringen.
Im Falle der digitalen Leistungserbringung bleibt die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages bestehen. Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH wird das Mitglied unverzüglich darüber informieren, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen im Studio vorübergehend nicht möglich ist.
2 GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH ist berechtigt, die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Mitglieds sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH dem Mitglied das Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Das Mitglied kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH das Mitglied in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
3 MITGLIEDSCHAFT
3.1 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s. Ziffer 6). Und der Monatsbetrag erhöht sich um Euro 10. 3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4 MITGLIEDSBEITRAG, ZAHLUNGSWEISE
4.1 E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1.
4.3 Im Verzugsfall werden dem Mitglied die gesetzlichen Verzugszinsen, sowie die nach dem Zahlungsverzugsgesetz zustehend Mahnspesen verrechnet. Im Falle des Verschuldens werden gegenüber dem Mitglied zudem die darüber hinausgehend Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht.
4.4 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, kann E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH die Mitgliedskarte des Mitglieds bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen sperren, die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und/oder von dem Mitglied Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern.
4.5 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr, die Gebühr für das Move On Move One Starter Bag der Mitgliedschaft sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.6 Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind ggf. durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.7 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat geändert werden.
5 MITGLIEDSAUSWEIS
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH und ist nach Vertragsablauf an die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH herauszugeben. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH unverzüglich mitzuteilen.
6 KÜNDIGUNG
6.1 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Studio persönlich abgegeben oder per Post oder E-Mail an den Studio gesandt werden.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt durch die Mindestlaufzeit unberührt. Als wichtige Gründe im Sinne dieser Bestimmung sind z.b. langwierige Krankheiten, dauerhafte Verletzungen etc. des Mitgliedes anzusehen.
6.4 Probezeit: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für das Move On Move One Starter Bag und die Vorabnutzung hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
7 KRANKHEIT, SPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEITEN
7.1 Bei durch das Mitglied nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit kann die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH dem Mitglied eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten gewähren. Das Mitglied muss die Ruhezeit schriftlich im Vorhinein bei der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH beantragen. Die Ruhezeit wird monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
7.2 Der Antrag ist bei der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7.3 Ziffer 6.3 bleibt unberührt.
8 ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN
Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten des Studios in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
9 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN
Änderungen der Vertragsdaten, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
10 HAFTUNG
Die Haftung der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
11 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN NACH ART. 13 DSGVO
Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH nimmt den Schutz personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten stets vertraulich und zweckbestimmt nach Maßgabe der Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebene E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH Studio. Mit der Mitgliedschaft erheben wir die vom Mitglied angegebenen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten zur Studionutzung (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der Vertragsverwaltung – und erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung und -optimierung verarbeitet und genutzt werden. Die Zustimmung des Mitglieds vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um dem Mitglied Informationen zu E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH sowie zu allgemeinen Fitness-, Trainings- und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Trainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand der Fitness und Ernährungsgewohnheiten des Mitglieds, um die persönliche Verfassung des Mitglieds im Rahmen der Trainingsplanung- und optimierung sowie zur Notfallvorsorge berücksichtigen zu können, soweit das Mitglied sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein „Fitness- und Ernährungsprofil“ mit dem Mitglied angelegt werden. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vertragsbeziehung und Einwilligung des Mitglieds. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Vertragsverhältnis i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO, Ihre Einwilligung i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie die Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO. Die von E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet. Gesundheits- und Ernährungsdaten werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH, deren Mitarbeitern und Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung). Das Mitglied kann jederzeit Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Berichtigung (Art.16 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht. E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebenen Zwecken erforderlich ist. Ist die Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn Jahre) oder der Erhaltung von Beweismittel im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder das Mitglied in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit a DSGVO eingewilligt hat. Soweit das Mitglied personenbezogene Daten, insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt und im E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH Studio verwahrt, werden diese Daten nicht von E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH verarbeitet oder genutzt. Das Mitglied ist für die Datensicherheit dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich.
12 VIDEOÜBERWACHUNG
Soweit in dem E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH Studio eine Videoüberwachung erfolgt, ist dies im bzw. am Studio deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird nur der innere Eingangs- und Trainingsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Eine Videoüberwachung erfolgt nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, da in diesen Zeiten das Training unbeaufsichtigt sein kann. Erhobene Daten sind die Bildnisse der abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer 11.
13 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSKONZEPT
Das Ernährungskonzept von E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH ist unter Aufsicht und mithilfe der Beratung von Medizinern und Ernährungsexperten entwickelt worden. E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH, das Konzept und die Trainer sind keine medizinische Organisation, keine Mediziner, Diabetologen oder Ernährungsberater/-therapeuten und ersetzen diese nicht. Somit werden sie keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge geben. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung agiert E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH als reiner Ernährungsinformant, und die allgemeinen Ernährungsinformationen basieren auf den von der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) und der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (kurz AGES), festgelegten Richtlinien und entsprechen somit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deswegen wird E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH allgemeine Ernährungsvorschläge, -informationen und Tipps geben. Für eine individuelle Ernährungsberatung und -therapie müssen Ernährungsfachkräfte konsultiert werden. Kinder unter 10 Jahren, schwangere Frauen, Personen mit diagnostizierten Essstörungen (z. B. Magersucht, Bulimie) oder Personen mit einem Wert, der außerhalb der E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH BMI-Spanne (BMI 18,5–29,9) liegt, sollten unter keinen Umständen mit dem Ernährungskonzept beginnen oder an diesem teilnehmen. Die E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH rät, die empfohlenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen, insbesondere, wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen werden müssen. E.L.A.N. Fitness & Health GesmbH empfiehlt zu Beginn der Ernährung nach den Grundlagen des Ernährungskonzeptes eine ärztliche Untersuchung.
14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen